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Ihre Fragen – unsere Antworten
Hier finden Sie eine kleine Auswahl an Fragen, die Patienten immer
wieder stellen.

Was ändert sich beim Zahnersatz?
Die bisherigen prozentualen Anteile der gesetzlichen Krankenkassen an Zahnersatzkosten
werden seit 1.1.2005 durch so genannte befundorientierte Festzuschüsse ersetzt. Das heißt:
jeder Patient erhält für einen bestimmten Befund einen definierten Festzuschuss für eine
Regelversorgung.

Was bedeuten „Befund” und „Regelversorgung”?
Der Befund ist das Ergebnis einer Untersuchung. Alle möglichen Befunde wurden bestimmten
Befundklassen zugeteilt. Jeder Befundklasse ist eine bestimmte zahntechnische Versorgung
zugeordnet - die „Regelversorgung”. Befund und Regelversorgung bilden eine
versicherungsmathematische Rechengröße, nach der der Festzuschuss errechnet wird.

Was übernimmt die Kasse,
wenn man eine andere als die Regelversorgung wählt?

Bei nahezu jedem Befund gibt es unterschiedliche Therapiemöglichkeiten. Die Regelversorgung
legt fest, wie die „ausreichende, wirtschaftliche und zweckmäßige" Versorgung bei dem
jeweiligen Befund aussieht. Manche Patienten möchten aber mehr als nur die Regelversorgung.
Oder sie möchten eine komplett andere Lösung. Bisher war es so, dass die gesetzlichen Kassen
einzelne Versorgungsformen nicht in ihrem Leistungskatalog hatten. Wer diese Versorgung wählte,
erhielt somit gar keinen Zuschuss, auch nicht das Mindestmaß. Dies wird sich ändern. Künftig wird
der Zuschuss pro Befund gewährt und nicht danach, welche Versorgung man tatsächlich wählt.
Ein typisches Beispiel sind die Implantate. Sie wurden bisher von den gesetzlichen Kassen gar nicht
bezuschusst. Ab dem nächsten Jahr erhält der Patient aber sehr wohl einen Zuschuss, nämlich den,
der für den Befund „fehlender Zahn“ vorgesehen ist.

Muss ich auch ohne Zähne Krankenversicherung bezahlen?
Zahnersatzleistungen bleiben auch weiterhin Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung.
Es ist daher nicht möglich, aus dieser Versicherung „auszutreten“. Auch Zahnlose erhalten
Zahnersatzleistungen und zahnmedizinische Versorgungen.

Muss ich eine Zahnersatz-Zusatzversicherung abschließen?
Jeder kann sich zusätzlich versichern, muss es aber nicht. Eine Zusatz- oder Höherversicherung
übernimmt im Versicherungsfall einen Teil der zusätzlichen, sonst vom Versicherten zu tragenden
Kosten beziehungsweise gewährt zusätzliche Leistungen.

Wer stellt den Zahnersatz her?
Zahnersatz wird weit überwiegend von meistergeführten Dentallabors hergestellt. Diese sind
Handwerksbetriebe und unterliegen der Handwerksordnung. Zur Führung eines Labors ist
zwingend der "Meistertitel" erforderlich. Daran hat auch die kürzliche Änderung der
Handwerksordnung nichts geändert. Sie hat vielmehr bestätigt, dass die Herstellung von
Zahnersatz Leistung eines Gesundheitshandwerkes ist. Dieses unterliegt unverändert der
Meisterpflicht. Zwischen Labor und Zahnarztpraxis besteht eine Systempartnerschaft, die
unbedingt notwendig ist, damit der Zahnersatz im Labor exakt auf die Bedürfnisse des Patienten
angepasst und angefertigt werden kann. Zahnärzte sind verpflichtet, ihrem Patienten den
Herstellungsort des Zahnersatzes mitzuteilen. Viele Labors gehen noch weiter. Sie geben dem
Patienten ein ausführliches Hersteller-Zertifikat mit. Damit bestätigt das Labor, dass der Zahnersatz
nur aus geprüften Materialien und in qualitätsgesicherten Arbeitsabläufen hergestellt wurde.

Wie kann ich die Qualität des Herstellers meines Zahnersatzes
in Deutschland zu prüfen?

Ihr Zahnarzt arbeitet mit einem Labor zusammen, mit dem die Verfahrensabläufe in
Qualitätspartnerschaft zuverlässig aufeinander abgestimmt sind. Von dem Zahnarzt Ihres
Vertrauens werden Sie in der Regel mit einem zuverlässigen Zahnersatz versorgt.
Zahntechnische Laboratorien, die sich der „Allianz-meisterliche-Zahntechnik“ angeschlossen
haben, sind allerdings besonders zu empfehlen, da sie sich ganz bestimmten nachweisbaren
Qualitätsbedingungen verpflichtet haben. Im Internet können die Mitgliedsbetriebe unter selber
Adresse nachgelesen werden.

Kann ich meinem Zahnarzt vorgeben, wo mein Zahnersatz
hergestellt werden soll?

Es ist nicht von Vorteil, in das abgestimmte Verfahren zwischen Zahnarzt und
seinem Labor einzugreifen. Die eingespielte Systempartnerschaft Zahnarzt/Labor ist
entscheidend für die Qualität des Zahnersatzes.

Muss man ab 2005 die günstigste Versorgung nehmen?
Nein, das neue System ermöglicht sogar im Gegensatz zum System 2004 jede gewünschte
Zahnersatzform, ohne den Festzuschuss für den festgelegten Befund zu verlieren.

Welches Material wird bezuschusst?
Versicherte haben die freie Wahl der Versorgungsart. Sie erhalten unabhängig von der gewählten
Versorgung immer den gleichen Zuschuss für den definierten Befund und die dazu gehörende
Regelversorgung. Dies gilt auch für Materialien.

Was ist vor der Behandlung zu bedenken?
Vor der Zahnersatzbehandlung muss der Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan erstellen. Die
Krankenkasse bewilligt nach Prüfung des Heil- und Kostenplans den Festzuschuss.

Gibt es Garantie auf Zahnersatz?
Auch beim Zahnersatz geht es letztendlich nicht nur um Kosten, sondern vor allem um das Wohl
des Patienten. Der Zahntourismus ins Ausland ist nicht ganz ohne Risiko. Nicht selten sind teuere
Nachbehandlungen erforderlich, die der Patient zusätzlich zu den erneuten Reisekosten aus
eigener Tasche bezahlen muss. In Deutschland hingegen gibt es auf Zahnersatz 2 Jahre Garantie.
Sollten während dieser Zeit Probleme auftreten, wird unentgeltlich nachgebessert.

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